Als Notarin sammle ich seit meinem vollendeten Studium 2006 Erfahrungen, die ich in meiner Tätigkeit immer wieder zielorientiert zum Einsatz bringen kann. Meine Funktion als Bezirksnotarin beim Notariat Bad Friedrichshall und ab 2016 dann im Notariat Weinsberg haben mich qualifiziert und meine Fähigkeiten ausgebaut. Im Rahmen der Notariatsreform wurde ich 2018 als Notarin zur hauptberuflichen Amtsausübung in Weinsberg benannt. Bei Beurkundungen und Beglaubigungen stehe ich Ihnen gerne mit meinem gewonnen Wissen beratend zur Seite. Ich freue mich auf Sie. Ihre Daniela Görlich
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Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Ich beurkunde Willenserklärungen, sonstige Tatsachen oder Vorgänge, nehme Eide ab und eidesstattliche Versicherungen auf.
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Bei mir können Sie Ihre Unterschrift oder Ihr Handzeichen sowie Abschriften von Urkunden beglaubigen lassen.
Link: Beglaubigungen
Ich berate Sie in allen Fragen rund um das Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht.
Link: Beratung
Zu den Aufgaben eines Notars gehört im Bereich des Immobilienrechts die rechtssichere Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, von Schenkungsverträgen und von Tauschverträgen. Hierbei kommt es nicht auf die Art des Grundbesitzes, dessen Flächengröße oder die Höhe der Gegenleistung an. Damit soll gewährleistet werden, dass ein Vertrag rechtlich ausgewogen ist und Veräußerer und Erwerber juristisch beraten werden.
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Bei der Gründung eines Unternehmens, bei Umwandlungsmaßnahmen, Anteilsübertragungen und Unternehmenskäufen sowie bei allen Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister ist die Mitwirkung eines Notars unerlässlich. Das gleiche gilt bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Hierbei findet der Notar im Zusammenspiel mit weiteren Beratern im Bereich Steuern und Finanzen eine individuelle Lösung für das Unternehmen bzw. dessen Inhaber.
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Kennen Sie die gesetzliche Erbfolge? Wissen Sie, wer Erbe Ihres Vermögens wird? Sofern Sie eine dieser Fragen mit „nein“ beantworten, sollten Sie sich bei einem Notar beraten lassen. Andernfalls kann es passieren, dass sich Ihr Vermögen an Personen vererbt, denen Sie gar nichts zuwenden wollen. Der Notar erstellt Ihr Testament nach Ihren Wünschen. Im Gegensatz zum privatschriftlichen Testament, welches ebenfalls zulässig ist, werden hierdurch auslegungsbedürftige Formulierungen vermieden.
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Neben der Beratung bei der Errichtung von Eheverträgen, Lebenspartnerschaftsverträgen, Scheidungs- und Getrenntlebensvereinbarungen beurkunden Notare auch Adoptionsanträge. Hierbei fungiert der Notar als unparteiischer Berater. Er vermittelt Ihnen die geltende Rechtslage und verhilft Ihnen zu einem individuellen, auf Ihre Familiensituation abgestimmten Vertrag. Auch Vaterschaftsanerkenntnisse und Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern können bei einem Notar beurkundet werden.
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Es ist entgegen einer weit verbreiteten Ansicht nicht so, dass Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern automatisch für Sie Entscheidungen treffen können. Sofern Sie keine Regelungen getroffen haben, bestellt das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer, wenn Sie auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Erteilen Sie daher eine Vorsorgevollmacht.
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